Manuel Barbarino
Als erfahrener Osteopath in München biete ich individuelle osteopathische Behandlungen zur Linderung von Beschwerden und zur Förderung des körperlichen Gleichgewichts an. Mir liegt es am Herzen, individuell und menschlich auf Ihr gesundheitliches Anliegen einzugehen.
Wegen ihres ganzheitlichen Ansatzes (matter, mind and motion) ist die Osteopathie die ideale Methode für mich, Sie auf dem Weg in Richtung Gesundheit zu unterstützen.


Was ist Osteopathie?
Osteopathie ist eine ganzheitliche, manuelle Therapieform.
Durch sanfte osteopathische Techniken werden Spannungen im Gewebe, in Muskeln, Gelenken und Organen aufgespürt und behandelt.
So kann das Zusammenspiel der Körpersysteme verbessert und die Beweglichkeit wiederhergestellt werden.
Typische Behandlungsfelder
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Rückenschmerzen, Nackenschmerzen und Gelenkbeschwerden
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Kopfschmerzen und Migräne
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Beschwerden im Verdauungs- oder Atmungssystem
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Einschränkungen nach Verletzungen oder Operationen
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Stressbedingte Verspannungen und funktionelle Beschwerden
Die osteopathische Behandlung eignet sich für Menschen jeden Alters und kann auch ergänzend zu anderen medizinischen Therapien eingesetzt werden.
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Ablauf einer osteopathischen Behandlung
Zu Beginn der Behandlung erfolgt ein ausführliches Gespräch und eine osteopathische Untersuchung.
Anschließend wähle ich gezielte, manuelle Techniken, um die Ursachen Ihrer Beschwerden zu behandeln – nicht nur die Symptome.
Ziel ist es, Ihre Beweglichkeit zu verbessern und die natürliche Balance Ihres Körpers wiederherzustellen.​
Abrechnung und Kosten
​Für die osteopathische Behandlung wird unabhängig von der Länge der Behandlung ein Honorar von 100 Euro vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf und beträgt in der Regel 50-60 Minuten. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegespräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
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Die Honorarabrechnung erfolgt bei privatversicherten Patienten grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Der Rechnungsbetrag kann wegen den darin enthaltenen Abrechnungsziffern leicht von 100 Euro abweichen. Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher hat der Patient die Erstattbarkeit selbst, möglichst vor der ersten Behandlung, mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären. Bei gesetzlich Versicherten wird lediglich eine Pauschale in Rechnung gestellt.

